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Regulierung und Compliance

Anmeldung im EU-F-gas-Portal: Schritt-für-Schritt-Anleitung

Was das F-gas Portal ist, wer registriert sein muss, welche Daten und Unterlagen die Europäische Kommission verlangt und wie ein Registrierungsantrag eingereicht und verfolgt wird.

Anhand offizieller Quellen geprüftLetzte Prüfung: 25. August 202614 Min. Lesezeit
Für wen?Unternehmen, die F-Gase einführen, ausführen, herstellen, zerstören oder aufarbeiten oder mit Geräten handeln, die solche Gase enthalten

Die Pflicht richtet sich nach der Tätigkeit, nicht nach der Branche.

Wie lange dauert es?Die Kommission strebt eine Bearbeitung innerhalb von 10 Arbeitstagen an

In Spitzenzeiten kann es länger dauern; eine garantierte Frist wird nicht veröffentlicht.

Was wird benötigt?EU Login, gültige USt-IdNr. und EORI, unterzeichnete Registrierungsformular-Erklärung und Banknachweis

Die Firmendaten müssen in USt-IdNr., EORI und Bankdokument übereinstimmen.

Wo erfolgt es?Im F-gas Portal der Europäischen Kommission unter fgas-licensing.ec.europa.eu

Der Zugang erfolgt über ein persönliches EU-Login-Konto.

Kurze Antwort

Das F-gas Portal ist das zentrale Online-System der Europäischen Kommission für fluorierte Treibhausgase. Dort werden das Unternehmensregister geführt, das HFKW-Quotensystem verwaltet, Ein- und Ausfuhrlizenzen erzeugt und der Zugang zum jährlichen Berichtswerkzeug bereitgestellt.

Diese Anleitung behandelt nur einen Vorgang: die Registrierung eines Unternehmens im F-gas Portal. Der Antrag wird immer von einer namentlich benannten Person über ein persönliches EU-Login-Konto gestellt, die Registrierung gehört jedoch dem Unternehmen. Für Importeure und Exporteure stellt eine gültige Registrierung selbst die nach der F-Gase-Verordnung erforderliche Ein- oder Ausfuhrlizenz dar.

Die Registrierung ist kein F-Gase-Zertifikat für Techniker oder Betriebe und keine Quote. Das sind eigene Systeme, die in Abschnitt 4 erläutert werden. Die Kommission strebt die Bearbeitung eines Registrierungsantrags innerhalb von 10 Arbeitstagen an.

Was das F-gas Portal ist

Rechtsgrundlage des Portals ist Artikel 20 der Verordnung (EU) 2024/573, der am 11. März 2024 in Kraft getretenen F-Gase-Verordnung, die die Verordnung (EU) Nr. 517/2014 aufgehoben hat. Die Durchführungsverordnung (EU) 2024/2473 regelt unter anderem die Anforderungen an die Registrierung, die Pflicht zur Aktualisierung, die Verarbeitung personenbezogener Daten sowie die Gründe, aus denen die Kommission eine Registrierung ablehnen, aussetzen oder streichen kann.

Über das Portal verwaltet die Kommission das HFKW-Quotensystem, Quotenübertragungen und Autorisierungen, die Ein- und Ausfuhrlizenzierung sowie den Zugang zur Berichterstattung. Das Portal ist mit dem EU-Single-Window-Umfeld für den Zoll verbunden; das ist der praktische Grund, warum die Registrierungsdaten mit den Daten übereinstimmen müssen, die den Zollbehörden vorliegen.

Wichtig

Das F-gas Portal ist ein Register und ein Verwaltungssystem. Die Europäische Kommission stellt klar, dass es keine Handelsplattform ist: Dort werden weder Gase noch Quoten oder Geräte verkauft.

Wer registrierungspflichtig sein kann

Der Leitfaden der Kommission für EU-Unternehmen nennt die Tätigkeiten, die eine gültige Registrierung erfordern. Eine Registrierung kann erforderlich sein, wenn das Unternehmen:

  • F-Gase der Anhänge I, II oder III der F-Gase-Verordnung als Massengut, also in Behältern und Flaschen, einführt oder ausführt;
  • Erzeugnisse und Einrichtungen einführt oder ausführt, die diese Gase enthalten, etwa Kälte-, Klima- (auch in Fahrzeugen) und Wärmepumpeneinrichtungen oder Dosieraerosole;
  • F-Gase der Anhänge I, II oder III in der EU herstellt;
  • HFKW liefert oder erhält zur Zerstörung, zur Verwendung als Ausgangsstoff in der chemischen Produktion, zur Direktausfuhr, für militärische Ausrüstung oder für das Ätzen von Halbleitermaterial und die Reinigung von CVD-Kammern;
  • HFKW für die Herstellung von Dosieraerosolen erhält;
  • F-Gase der Anhänge I, II oder III aufarbeitet oder zerstört;
  • eine Quotenerklärung einreicht, Quoten erhält oder eine Quotenübertragung vornimmt oder erhält.

Die im Leitfaden genannte Ausnahme betrifft Waren, die ausschließlich im Zollverfahren der vorübergehenden Verwahrung gehalten werden. Auch unabhängige Prüfstellen, die Berichte von Unternehmen verifizieren, müssen registriert sein und folgen dafür einem eigenen Leitfaden.

Nicht voreilig annehmen

Nicht jedes Kälte- oder Klimaunternehmen muss sich registrieren. Die Pflicht folgt der Tätigkeit, nicht der Branche. Ein Betrieb, der Einrichtungen nur innerhalb eines Mitgliedstaats installiert, wartet oder repariert, hat andere Pflichten, vor allem Zertifizierung und Dokumentation, und sollte vor einer Entscheidung die Seite der Kommission zu den Pflichten der Beteiligten prüfen.

Registrierung, Zertifizierung, Quote und Lizenz sind nicht dasselbe

Diese Begriffe werden häufig verwechselt, auch von Lieferanten. Es handelt sich um getrennte Systeme mit unterschiedlichen Behörden und unterschiedlichen Dokumenten.

BegriffWas es tatsächlich ist
EU LoginDas persönliche Authentifizierungskonto der Europäischen Kommission. Es gehört einer Person, nicht einem Unternehmen, und ist lediglich der Schlüssel zum Portal.
Registrierung im F-gas PortalEintragung des Unternehmens in das Register der Kommission nach Artikel 20 der Verordnung (EU) 2024/573 und der Durchführungsverordnung (EU) 2024/2473. Sie wird von der Europäischen Kommission erteilt.
Ein- und AusfuhrlizenzKein gesonderter Antrag. Für registrierte Importeure und Exporteure stellt die gültige Registrierung die Lizenz dar; das Dokument lässt sich im Portal herunterladen, sobald der Status gültig ist.
QuoteDas Recht, HFKW als Massengut auf dem EU-Markt in Verkehr zu bringen. Betrifft Hersteller und Importeure von HFKW als Massengut. Sie ist von der Registrierung getrennt und wird nicht automatisch erteilt.
QuotenautorisierungWas ein Importeur von Einrichtungen oder Erzeugnissen benötigt, die mit HFKW vorbefüllt sind. Sie wird von einem Quoteninhaber erlangt, nicht durch die Registrierung.
F-Gase-ZertifikatAusbildung und Zertifizierung natürlicher Personen und Unternehmen nach Artikel 10 der F-Gase-Verordnung, etwa für Installation, Wartung, Dichtheitskontrolle und Rückgewinnung. Ausgestellt über die Zertifizierungssysteme der Mitgliedstaaten, nicht durch die Kommission und nicht über das F-gas Portal.
USt-IdNr. und EORISteuer- und Zollkennungen der nationalen Behörden. Sie sind Pflichtangaben im Registrierungsformular, werden aber nicht vom Portal vergeben.

Was vor dem Start vorzubereiten ist

Die meisten zurückgesandten Registrierungsanträge scheitern an Daten, die zwischen den Datenbanken nicht übereinstimmen. Stellen Sie Folgendes zusammen, bevor Sie das Formular öffnen.

  • Den exakten Namen des Unternehmens einschließlich Rechtsform, identisch geschrieben wie in der Mehrwertsteuer-Datenbank, in der EORI-Datenbank und auf dem Formular zur Finanzidentifizierung.
  • Die physische Anschrift der festen Niederlassung, also ein fester Geschäftssitz, an dem die erforderlichen personellen und technischen Mittel ständig vorhanden sind. Jede physische Anschrift darf nur ein registriertes Unternehmen beherbergen.
  • Eine gültige USt-IdNr. für das gewählte Land. Prüfen Sie sie zuerst in VIES; der Leitfaden verlangt, erst nach bestätigter Gültigkeit einzureichen. Jede USt-IdNr. kann nur einmal registriert werden.
  • Eine gültige EORI-Nummer, geprüft in der EORI-Validierungsdatenbank. Jede EORI-Nummer kann nur einmal registriert werden, und eine ungültige EORI bedeutet, dass Waren am Zoll blockiert werden.
  • Ein EU-Login-Konto auf den Namen einer Person, mit einer individuellen beruflichen E-Mail-Adresse. Funktionspostfächer wie info@ oder office@ werden als Hauptadresse grundsätzlich nicht akzeptiert.
  • Den Kontoverwalter: eine Beschäftigte oder ein Beschäftigter beziehungsweise wirtschaftlich berechtigte Person des Unternehmens, befugt, im Portal alle Tätigkeiten in dessen Namen auszuführen.
  • Die bevollmächtigende Person: Name und Funktion einer Person, die rechtsverbindliche Erklärungen für das Unternehmen abgeben darf, etwa eine Geschäftsführerin oder ein Geschäftsführer. Diese Person unterzeichnet die Registrierungsformular-Erklärung.
  • Firmenbriefpapier sowie Scanner oder Handykamera für die unterzeichnete Registrierungsformular-Erklärung.
  • Bankunterlagen: entweder ein ausgefülltes Formular zur Finanzidentifizierung, vom Kontoinhaber unterschrieben und datiert sowie von der Bank unterschrieben und gestempelt, oder ein höchstens drei Monate alter Kontoauszug des Unternehmens mit Name, vollständiger Anschrift und Kontonummer. Das Konto muss in der EU geführt werden.
  • Ein klares Bild Ihrer Tätigkeiten, damit die Geschäftsangaben korrekt ausgewählt werden können.
Nicht veröffentlicht

Der Leitfaden der Kommission nennt keine Dateiformate oder maximalen Dateigrößen für die Uploads. Lesen Sie die im Portal angezeigten Grenzwerte im Moment des Hochladens, statt sie anzunehmen.

Das EU-Login-Konto anlegen

Das EU-Login-Konto ist persönlich. Es muss Vor- und Nachnamen einer realen Person tragen; ein auf den Firmennamen angelegtes Konto kann für die Registrierung eines Unternehmens nicht verwendet werden.

Konto anlegen

Öffnen Sie die offizielle EU-Login-Registrierungsseite und legen Sie ein Konto mit Vorname, Nachname und einer individuellen beruflichen E-Mail-Adresse mit klarem Bezug zum Unternehmen an, zum Beispiel [email protected].

E-Mail-Adresse bestätigen

EU Login sendet eine Nachricht an die angegebene Adresse; folgen Sie ihr, um das Passwort zu setzen. Kommt nichts an, prüfen Sie den Spam-Ordner, bevor Sie ein zweites Konto anlegen, denn doppelte Konten führen später zu Problemen.

Zwei-Faktor-Authentifizierung einrichten

Die Kommission veröffentlicht ein Tutorial zur Zwei-Faktor-Authentifizierung bei EU Login sowie eine Support-Adresse für Zugangsprobleme. Wählen Sie ein Verfahren, über das Sie auch in einem Jahr noch verfügen, und notieren Sie es.

Konto nutzbar halten

Ändern sich Name oder E-Mail-Adresse des Kontoverwalters später, ist die Änderung zuerst in EU Login vorzunehmen. Anschließend muss die Registrierungsformular-Erklärung erneut heruntergeladen, ausgefüllt und hochgeladen werden, da diese Angaben automatisch aus EU Login übernommen werden.

Sicherheit

Geben Sie Ihr EU-Login-Passwort oder einen Zwei-Faktor-Code niemals weiter, auch nicht an Personen, die sich als Kommissionsmitarbeitende, Beratende oder Lieferanten ausgeben. Kein offizielles Verfahren fragt danach.

Zugang zum F-gas Portal

Das Portal ist unter fgas-licensing.ec.europa.eu erreichbar und wird mit dem EU-Login-Konto geöffnet.

Mit EU Login anmelden

Verwenden Sie dieselbe E-Mail-Adresse und dasselbe Passwort wie beim angelegten EU-Login-Konto. Das Portal erkennt das Konto und zeigt den Einstieg in die Registrierung.

Prüfen, ob das Unternehmen bereits existiert

Geben Sie die USt-IdNr. ein und nutzen Sie die Funktion CHECK. Das Portal zeigt an, ob diese Nummer bereits zu einem registrierten Unternehmen gehört.

Bei vorhandener Registrierung nicht erneut registrieren

Jede USt-IdNr., jede EORI-Nummer und jede physische Anschrift kann nur einmal registriert werden. Besteht bereits eine Registrierung, fragen Sie unter [email protected] nach, wer der Kontoverwalter ist; diese Person kann Sie als weiteren Nutzer zur bestehenden Registrierung hinzufügen.

Registrierungsabsicht bestätigen

Ein Pop-up-Fenster verlangt eine Bestätigung. Es enthält zugleich einen Hinweis zur Quote: Eine neue Quotenerklärung kann bis zum 1. April 2027 für die Jahre 2028 bis 2030 eingereicht werden, und die Quotenzuteilung ist nicht mehr kostenlos.

Eingabe der Unternehmensdaten

Das Formular wird in fester Reihenfolge ausgefüllt, jeder Bildschirm wird mit SAVE AND CONTINUE gespeichert. Nach dem Leitfaden der Kommission lautet die Reihenfolge: Name und Land, Geschäftsangaben, Einwilligungsoptionen, Organisationsdaten, Kontaktperson und Kontoverwalter, bevollmächtigende Person, Registrierungsformular-Erklärung und Finanzidentifizierung.

  • Name und Land — Name des Unternehmens einschließlich Rechtsform und Land der festen Niederlassung.
  • Organisationsdaten — physische Anschrift, USt-IdNr. und EORI-Nummer. Die Anschrift muss in der Mehrwertsteuer-Datenbank, in der EORI-Datenbank und auf dem Formular zur Finanzidentifizierung identisch sein.
  • Kontaktperson und Kontoverwalter — Vorname, Nachname und E-Mail werden automatisch aus EU Login übernommen. Zwei Bestätigungen sind anzukreuzen: dass Sie Beschäftigte oder wirtschaftlich berechtigte Person sind und dass Sie befugt sind, im Portal für das Unternehmen zu handeln. Erfüllen Sie nicht beides, muss das Unternehmen eine andere Person als Kontoverwalter benennen.
  • Bevollmächtigende Person — Name und Funktion der Person, die Sie bevollmächtigt hat. Dieser Name erscheint automatisch als Unterzeichnende auf der Registrierungsformular-Erklärung.
  • Einwilligungsoptionen — Importeure von HFKW als Massengut und Importeure von Geräten mit HFKW können einwilligen, in den Matchmaking-Listen des Portals zu erscheinen, damit andere registrierte Unternehmen sie kontaktieren können. Die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar.
  • Weitere Nutzer — können erst hinzugefügt werden, nachdem die Kommission die Registrierung validiert hat; Zweitadressen dürfen Funktionspostfächer sein.
Oberflächen ändern sich

Bildschirme und Feldbezeichnungen im Portal können sich ohne Ankündigung ändern. Die Beschreibungen hier folgen dem veröffentlichten Leitfaden der Kommission für EU-Unternehmen und wurden zu dem oben auf dieser Seite angegebenen Datum geprüft. Was Sie im Portal sehen, hat stets Vorrang vor jedem Ratgeber.

Auswahl der Geschäftsangaben

Die Geschäftsangaben sind eine Reihe von Ja-oder-Nein-Fragen dazu, was das Unternehmen tatsächlich tut. Jedes „Ja“ öffnet detailliertere Unterkategorien, und mehrere Angaben können gleichzeitig zutreffen.

Zwei Unterscheidungen entscheiden fast jede Antwort:

  • Massengut oder Einrichtung — Massengut bedeutet Gas in Behältern und Flaschen. Einrichtungen und Erzeugnisse sind mit Gas vorbefüllte Waren, etwa Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen, Fahrzeuge oder Dosieraerosole.
  • HFKW oder andere F-Gase — das EU-Quotensystem gilt nur für HFKW nach Anhang I Abschnitt 1 einschließlich der Gemische, die sie enthalten. Stoffe in Anhang II Abschnitt 1, darunter HFO wie R1234yf, fallen nicht unter das HFKW-Quotensystem.

Importeure von HFKW als Massengut wählen zusätzlich das Zollverfahren: Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr oder ein anderes Verfahren wie den Versand. Diese Wahl bestimmt, welche Bereiche des Portals, etwa Quoten und Erklärungen, verfügbar werden.

Folgen einer falschen Wahl

Der Leitfaden der Kommission warnt, dass ein Unternehmen ohne korrekte Geschäftsangabe die falsche Art von Handelslizenz erhält, die einschlägigen Mitteilungen verpasst und seine Waren am Zoll blockiert werden können. Eine Änderung der Angaben nach der Genehmigung wird der Kommission gemeldet, die weitere Informationen anfordern kann. Sind Sie unsicher, fragen Sie vor der Einreichung die Europäische Kommission oder Ihre zuständige nationale Behörde.

Hochladen der Unterlagen

Zwei Uploads werden vom Leitfaden der Kommission für EU-Unternehmen bestätigt.

  • Die Registrierungsformular-Erklärung — leer aus dem Portal heruntergeladen, ohne Änderung des Vorlagentexts auf Firmenbriefpapier gedruckt, von der benannten bevollmächtigenden Person datiert und unterschrieben und anschließend vom Kontoverwalter aus dessen eigenem EU-Login-Konto als Scan oder Foto hochgeladen.
  • Nachweis der rechtlichen Existenz des Unternehmens — entweder das aus dem Portal heruntergeladene Formular zur Finanzidentifizierung, vollständig ausgefüllt, vom Kontoinhaber datiert und unterschrieben sowie von der Bank unterschrieben und gestempelt, oder ein höchstens drei Monate alter Kontoauszug des Unternehmens mit Name, vollständiger Anschrift und Kontonummer. Das Bankkonto muss in der EU geführt werden und die Angaben müssen mit denen des Unternehmens übereinstimmen.

Die Kommission kann weitere Unterlagen anfordern, etwa Angaben zu wirtschaftlich Berechtigten oder verbundenen Unternehmen. Solche Aufforderungen erscheinen mit Frist im Menü TASKS des Portals.

Wann die Erklärung erneut hochzuladen ist

Die Registrierungsformular-Erklärung ist nach jeder dieser Änderungen erneut auszufüllen und hochzuladen: Name oder E-Mail-Adresse des Kontoverwalters in EU Login, neuer Kontoverwalter, Name des Unternehmens, USt-IdNr. oder eine neue bevollmächtigende Person.

Einreichen des Antrags

Das Einreichen ist ein einziger, nicht umkehrbarer Klick; die Prüfungen gehören davor, nicht danach.

Abschließende Datenprüfung

Vergleichen Sie Name, Anschrift, USt-IdNr. und EORI-Nummer auf dem Bildschirm Zeichen für Zeichen mit VIES, der EORI-Datenbank und dem Formular zur Finanzidentifizierung beziehungsweise dem Kontoauszug.

Unterschriften prüfen

Die Registrierungsformular-Erklärung muss auf Briefpapier gedruckt und von genau der Person datiert und unterschrieben sein, die als bevollmächtigende Person benannt wurde.

Absenden

Nutzen Sie SUBMIT unten rechts und bestätigen Sie im Pop-up-Fenster, dass Sie den Antrag einreichen möchten.

Nachweis sichern

Nach erfolgreicher Einreichung wechselt der Status auf REQUESTED. Notieren Sie das Datum, halten Sie die E-Mail-Adresse des Kontoverwalters zugänglich und archivieren Sie eine Kopie aller hochgeladenen Unterlagen.

Den Status des Antrags verfolgen

Die Kommission strebt an, Registrierungsanträge innerhalb von 10 Arbeitstagen zu bearbeiten; ihr Leitfaden weist jedoch darauf hin, dass dies in Spitzenzeiten länger dauern kann, und bittet ausdrücklich darum, keine Erinnerungs-E-Mails zu senden, weil diese die Bearbeitung für alle verlangsamen.

StatusBedeutung
DraftBegonnen, aber nicht eingereicht. Es besteht keine gültige Registrierung und keine F-gas-Portal-ID.
RequestedEingereicht und in Erwartung der Prüfung durch die Kommission.
RevisionZur Korrektur zurückgesandt. Die Gründe sind im Portal einsehbar; beheben Sie alle und reichen Sie erneut ein.
ValidGenehmigt. Die F-gas-Portal-ID erscheint im Menü PROFILE unter den Organisationsdaten.

Mitteilungen gehen per E-Mail an die registrierte Adresse des Kontoverwalters, und das Menü TASKS enthält Anforderungen zusätzlicher Informationen samt Fristen. Der Leitfaden warnt, dass eine unvollständige oder unrichtige Erledigung einer Aufgabe zur Streichung der Registrierung, einer Quotenerklärung, von Quoten oder von Autorisierungen führen kann.

Keine garantierte Frist

Zehn Arbeitstage sind das erklärte Ziel der Kommission, keine rechtlich garantierte Bearbeitungszeit. Planen Sie keinen Einfuhrtermin in der Annahme, dass die Registrierung an einem bestimmten Tag gültig sein wird.

Nachdem die Registrierung gültig ist

Eine gültige Registrierung ist der Ausgangspunkt, nicht die Ziellinie. Je nach ausgewählten Tätigkeiten kann Folgendes gelten.

  • F-gas-Portal-ID — im Menü PROFILE unter den Organisationsdaten sichtbar, sobald der Status gültig ist. In den Status Draft, Revision oder Requested gibt es keine ID.
  • Ein- und Ausfuhrlizenz — registrierte Importeure, Hersteller und Exporteure laden sie im Portal über die Schaltfläche IMPORT/EXPORT LICENSE oben rechts herunter. In jedem anderen Status besitzt das Unternehmen keine Lizenz.
  • Quote — erforderlich, um HFKW als Massengut auf dem EU-Markt in Verkehr zu bringen. Die nächste Quotenerklärung kann bis zum 1. April 2027 für die Jahre 2028 bis 2030 eingereicht werden. Ab der Zuteilung für 2026 unterliegt die Quotenzuteilung einem Preis von 3 EUR je Tonne CO2-Äquivalent.
  • Autorisierungen — Importeure von mit HFKW vorbefüllten Einrichtungen und Erzeugnissen benötigen Autorisierungen von einem Quoteninhaber; sie werden im Portal verwaltet.
  • Berichterstattung — die jährliche Berichterstattung nach Artikel 26 ist bis zum 31. März für das vorangegangene Kalenderjahr über das vom Portal erreichbare Berichtssystem fällig. Wo die Schwellenwerte greifen, ist bis zum 30. April ein Prüfbericht einer unabhängigen Prüfstelle fällig, die zuvor im Portal registriert sein muss.
  • Zoll — das Portal ist mit dem EU-Single-Window für den Zoll verbunden, daher müssen EORI-Nummer und Geschäftsangaben korrekt sein, damit Waren abgefertigt werden.
  • Registrierung aktuell halten — das Registrierungsformular muss aktuell gehalten werden, um gültig zu bleiben. Die Durchführungsverordnung (EU) 2024/2473 regelt, aus welchen Gründen die Kommission eine Registrierung ablehnen, aussetzen oder streichen kann.
Registrierung ist keine allgemeine Erlaubnis

Eine gültige Registrierung im F-gas Portal erlaubt für sich genommen nicht jeden Geschäftsvorgang. Quoten, Autorisierungen, nationale Zertifizierung, Transportvorschriften und Zollformalitäten gelten zusätzlich und werden gesondert geprüft.

Häufige Fehler

  • Die falsche Geschäftsangabe wählen. Es folgt die falsche Lizenzart, Mitteilungen bleiben aus und Waren können am Zoll blockiert werden.
  • Eine zweite Registrierung für ein bereits registriertes Unternehmen anlegen. USt-IdNr., EORI-Nummer und physische Anschrift tragen je nur eine Registrierung; der richtige Weg ist die Aufnahme als Nutzer.
  • Persönliche und betriebliche Identität vermischen. Das EU Login muss auf eine Person mit individueller beruflicher Adresse lauten, während die Registrierung dem Unternehmen gehört.
  • Abweichende Daten bei USt-IdNr., EORI und Anschrift. Name und Anschrift müssen in VIES, in der EORI-Datenbank und auf dem Bankdokument identisch sein.
  • Einreichen mit einer USt-IdNr. oder EORI, die die Datenbanken als ungültig führen. Der Leitfaden verlangt, erst nach bestätigter Gültigkeit einzureichen, sonst wird der Antrag zurückgesandt.
  • Einen Kontoverwalter benennen, der weder beschäftigt noch wirtschaftlich berechtigt ist. Beide Bedingungen sind durch Ankreuzen zu bestätigen.
  • Die Registrierungsformular-Erklärung von einer nicht befugten Person unterschreiben lassen oder von jemand anderem als der benannten bevollmächtigenden Person.
  • Glauben, die Portalregistrierung ersetze das F-Gase-Zertifikat. Die Zertifizierung von Personen und Unternehmen ist ein eigenes nationales System nach Artikel 10.
  • Glauben, die Registrierung verschaffe automatisch Quote oder Einfuhrerlaubnis. Quoten und Autorisierungen sind getrennt und werden nicht mit der Registrierung erteilt.
  • Mitteilungen nicht verfolgen. E-Mails gehen an die Adresse des Kontoverwalters, Aufgaben erscheinen mit Fristen im Menü TASKS; sie zu übersehen kann die Registrierung kosten.

Checkliste vor dem Einreichen

  • EU Login lautet auf eine PersonVorname, Nachname und eine individuelle berufliche E-Mail-Adresse; Funktionspostfächer werden grundsätzlich nicht akzeptiert.
  • Das Unternehmen ist noch nicht registriertIm Portal mit der USt-IdNr. über die Funktion CHECK geprüft.
  • USt-IdNr. als gültig bestätigtAm Tag der Einreichung in VIES geprüft.
  • EORI-Nummer als gültig bestätigtIn der EORI-Validierungsdatenbank geprüft.
  • Name und Anschrift sind überall identischGleiche Schreibweise in der Mehrwertsteuer-Datenbank, der EORI-Datenbank, den Organisationsdaten und dem Bankdokument.
  • Feste NiederlassungEin fester Geschäftssitz mit ständig vorhandenen personellen und technischen Mitteln, genutzt von nur einem registrierten Unternehmen.
  • Geschäftsangaben korrekt ausgewähltMassengut oder Einrichtung, HFKW oder andere F-Gase und das richtige Zollverfahren.
  • Registrierungsformular-Erklärung unterschriebenAuf Briefpapier gedruckt, Vorlagentext unverändert, von der benannten bevollmächtigenden Person datiert und unterschrieben.
  • Bankunterlagen bereitEin ausgefülltes Formular zur Finanzidentifizierung oder ein höchstens drei Monate alter Kontoauszug eines EU-Kontos.
  • Eine Kopie von allem ist archiviertHochgeladene Unterlagen, Einreichungsdatum und E-Mail-Adresse des Kontoverwalters.

Häufige Fragen

Ist die Registrierung im F-gas Portal kostenlos?

Die veröffentlichten Unterlagen der Europäischen Kommission nennen keine Gebühr für die Registrierung selbst. Einen Preis hat die Quote: Ab der Zuteilung für 2026 unterliegt die Quotenzuteilung 3 EUR je Tonne CO2-Äquivalent. Behandeln Sie Registrierung und Quote als getrennte Themen und prüfen Sie vor der Budgetplanung die Seiten der Kommission.

Sind EU Login und das F-gas Portal dasselbe?

Nein. EU Login ist der persönliche Authentifizierungsdienst der Kommission, der in vielen ihrer Systeme genutzt wird. Das F-gas Portal ist das Register selbst. Sie brauchen ein EU-Login-Konto, um ins Portal zu gelangen, aber allein dadurch ist Ihr Unternehmen nicht registriert.

Muss sich jedes Kälteunternehmen registrieren?

Nein. Die Pflicht hängt von der Tätigkeit ab: Einfuhr, Ausfuhr, Herstellung, Zerstörung, Aufarbeitung, bestimmte Fälle der Lieferung und des Empfangs von HFKW sowie quotenbezogene Tätigkeiten. Ein Betrieb, der Einrichtungen nur innerhalb eines Mitgliedstaats installiert oder wartet, befasst sich in der Regel mit Zertifizierung und Dokumentation. Prüfen Sie die Seite der Kommission zu den Pflichten der Beteiligten für Ihren Fall.

Ersetzt die Portalregistrierung das F-Gase-Zertifikat?

Nein. Ausbildung und Zertifizierung natürlicher Personen und Unternehmen richten sich nach Artikel 10 der Verordnung (EU) 2024/573 und erfolgen über die Zertifizierungssysteme der Mitgliedstaaten. Das F-gas Portal stellt diese Zertifikate nicht aus.

Sind USt-IdNr. und EORI-Nummer erforderlich?

Das Registrierungsformular fragt beide ab, und der Leitfaden der Kommission verlangt, sie korrekt anzugeben, vor der Einreichung in der Mehrwertsteuer- und der EORI-Datenbank zu prüfen, und warnt, dass eine ungültige EORI Waren am Zoll blockiert. Wer noch keine EORI-Nummer hat, wird von der Kommission auf die nationalen Verfahren zur Erteilung verwiesen.

Wie lange dauert die Registrierung?

Die Kommission strebt eine Bearbeitung innerhalb von 10 Arbeitstagen an; ihr Leitfaden hält fest, dass es in Spitzenzeiten länger dauern kann. Das ist ein Ziel, keine garantierte gesetzliche Frist. Der Leitfaden bittet zudem, keine Erinnerungs-E-Mails zu senden, da sie die Bearbeitung verlangsamen.

Was passiert, wenn der Antrag zurückgesandt oder abgelehnt wird?

Sind weitere Angaben nötig, sendet die Kommission den Antrag mit Begründung zurück und benachrichtigt die Kontaktperson per E-Mail. Melden Sie sich an, lesen Sie die Gründe, beheben Sie alle und reichen Sie erneut ein. Die Durchführungsverordnung (EU) 2024/2473 regelt auch die Gründe für Ablehnung, Aussetzung und Streichung.

Wie werden Firmendaten nach der Genehmigung aktualisiert?

Die meisten Felder werden im Menü PROFILE über EDIT bearbeitet und anschließend gespeichert. Bestimmte Änderungen erfordern, dass die Registrierungsformular-Erklärung erneut heruntergeladen, unterschrieben und hochgeladen wird: Name oder E-Mail-Adresse des Kontoverwalters, ein neuer Kontoverwalter, der Name des Unternehmens, die USt-IdNr. oder eine neue bevollmächtigende Person. Für eine Namensänderung verlangt die Kommission eine E-Mail an [email protected] mit dem amtlichen Handelsregisterdokument.

Offizielle Quellen

Jede Aussage in diesem Ratgeber stammt aus den folgenden Primärquellen. Blogs, Beratungsunternehmen und kommerzielle Seiten wurden nicht verwendet.

Europäische Kommission — F-gas Portalclimate.ec.europa.eu/eu-action/fluorinated-greenhouse-gases/f-gas-portal_enDie offizielle Seite dazu, was das Portal ist, wer sich registrieren muss und wie, mit Links zu den Leitfäden.Leitfaden für EU-Unternehmen zur Registrierung im F-gas Portal (PDF)climate.ec.europa.eu/document/download/45f6bc69-e88a-4e92-a28d-b7aa76877e05_en?filename=EU-undertakings_F-gas%20Portal_Registration_0.pdfSchritt-für-Schritt-Leitfaden der GD CLIMA: Regeln, Formularabfolge, Unterlagen, Status und Geschäftsangaben.Europäische Kommission — FAQ zum F-gas Portalclimate.ec.europa.eu/eu-action/fluorinated-greenhouse-gases/faq_enAntworten zu EU Login, EORI, Quote, Autorisierungen, Berichtsfristen und Prüfstellen.Verordnung (EU) 2024/573 (F-Gase-Verordnung)eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/573/ojArtikel 20 richtet das F-gas Portal ein; Artikel 10 betrifft Ausbildung und Zertifizierung; Artikel 26 die Berichterstattung.Durchführungsverordnung (EU) 2024/2473eur-lex.europa.eu/eli/reg_impl/2024/2473/ojAnforderungen an die Registrierung, Aktualisierungspflicht sowie Ablehnung, Aussetzung oder Streichung.Europäische Kommission — Pflichten der Beteiligtenclimate.ec.europa.eu/eu-action/fluorinated-greenhouse-gases/stakeholder-obligations_enWelche Pflichten für welche Art von Unternehmen nach der F-Gase-Verordnung gelten.Anmeldung im F-gas Portalfgas-licensing.ec.europa.euDas Portal selbst, geöffnet mit einem EU-Login-Konto.EU-Login-Registrierungwebgate.ec.europa.eu/cas/eim/external/register.cgiAnlegen des persönlichen Kontos, das für den Portalzugang erforderlich ist.VIES-Prüfung der USt-IdNr.ec.europa.eu/taxation_customs/viesPrüfung, ob die USt-IdNr. vor der Einreichung als gültig geführt wird.Prüfung der EORI-Nummerec.europa.eu/taxation_customs/dds2/eos/eori_validation.jspPrüfung, ob die EORI-Nummer vor der Einreichung als gültig geführt wird.

Aktualität und Haftungsgrenzen

Bitte lesen

Die Oberfläche des F-gas Portals, die Feldbezeichnungen und das Verwaltungsverfahren können sich jederzeit ändern. Prüfen Sie vor Beginn einer Registrierung die offiziellen Seiten der Europäischen Kommission und das Portal selbst.

Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information, die EgoLog auf Grundlage der oben genannten offiziellen Quellen erstellt hat; er gibt diese Quellen so wieder, wie sie zum oben angegebenen Prüfdatum vorlagen. Er ist keine Rechts-, Zoll- oder Zertifizierungsberatung und begründet keine Verpflichtung der Europäischen Kommission oder einer nationalen Behörde.

Die Entscheidung darüber, ob Ihr Unternehmen registrierungspflichtig ist, welche Geschäftsangabe zutrifft und welche Unterlagen Ihr Fall verlangt, bleibt bei Ihnen. Ist die Lage unklar, fragen Sie vor der Einreichung die Europäische Kommission oder Ihre zuständige nationale Behörde.

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